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Neuseeland 
Reisedokumente

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Deutsche Staatsangehörige die sich bis zu drei Monate als Touristen in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Ein Reisepass, der noch bis mindestens 1 Monat nach Ausreise gültig ist, genügt. Sie erhalten dann bei Ankunft eine Einreiseerlaubnis. Hierfür sind lediglich in Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss.
Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen strenge Einfuhrrichtlinien und -verbote für diverse Tiere, Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, müssen auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, vermerkt werden. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet. Eine detaillierte Liste der zu deklarierenden Gegenstände finden Sie hier.

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