Askja Reisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie können unsere Angebote in jedem Reisebüro buchen. Mit Ihrer Buchung (Anmeldung) bieten Sie uns, der Firma Askja Reisen GmbH, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots stellen die Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die entsprechende Reise dar. Reisevermittler (Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Agenturen, Hotels) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die über den vereinbarten Inhalt und die Leistungsbeschreibung des Reisevertrages hinaus gehen oder im Widerspruch zu demselben stehen.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder via Internet und e-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der durch Sie vorgenommenen Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns während dieser Bindungsfrist Ihre Annahme erklären.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss leisten Sie bitte eine Anzahlung von 20% des Reisepreises; diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Anzahlung überweisen Sie bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB auf ein Konto von Askja Reisen. Die Restzahlung begleichen Sie bitte 4 Wochen vor Abreise. Melden Sie sich weniger als 5 Wochen vor Reisebeginn an, so ist der gesamte Reisepreis
innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins zu bezahlen. Die Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung des Reisepreises in Ihrer Buchungsstelle oder direkt von Askja Reisen zugesandt. Bei Stornierung Ihrer Buchung werden anfallende Gebühren sofort fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf die vertragliche Leistung. Askja Reisen ist in diesem Fall berechtigt, vom Reisevertrag zurück zu treten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.1 zu belasten. Kreditkartenzahlungen können nicht akzeptiert werden.
3. Leistungen und Preise
3.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes in diesem Katalog, den allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die über den Inhalt des entsprechenden Angebotes hinaus gehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Askja Reisen. Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus berechtigten und vor Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
3.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Änderungen des Programmablaufs) vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern die Änderungen/Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und die Belastungen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht übersteigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.3 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise zugrunde gelegten Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag herauf setzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zu der Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises sind wir dazu verpflichtet, Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten und sofern die Reise noch nicht angetreten wurde. Sie haben das Recht, dies unverzüglich nach unserer Erklärung geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber bevorzugt schriftlich erfolgen.
4.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter folgender Anschrift: Askja Reisen GmbH, Ritterstr. 17. 50668 Köln, gerne auch per e-Mail unter info@askja-reisen.de oder gegenüber
dem entsprechenden Reisebüro zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
Im Falle des Rücktritts steht Askja Reisen folgender pauschalierter Anspruch pro Person zu: bis 57 Tage vor Abreise 20% des Reisepreises, bis 42 Tage vor Abreise 25% des Reisepreises; bis 28 Tage vor Abreise 35% des Reisepreises; bis 21 Tage vor Abreise 40% des Reisepreises; bis 14 Tage vor Abreise 50% des Reisepreises; bis 5 Tage vor Abreise 75% des Reisepreises; danach oder bei Nichtantritt der Reise stehen Askja Reisen 90% des Reisepreises zu.
Bei Schiffsreisen gelten abweichende Stornierungsbedingungen: so gelten je nach Reederei spezielle Stornierungsbedingungen. Diese sind bei dem jeweiligen Schiff auf unserer Homepage www.askja-reisen.de hinterlegt und werden bei Buchung bzw. auf der Reisebestätigung entsprechend ausgewiesen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
4.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseteilnehmers, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so kann Askja Reisen für diese Umbuchung bis 57 Tage vor Reisebeginn ein pauschales Umbuchungsentgelt von € 25,- erheben. Es bleibt Ihnen auch hier der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Umbuchungswünsche, die uns nach Ablauf der Frist erreichen, können, sofern ihre Umsetzung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 4.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten oder Mehraufwand verursachen.
Abweichend gilt bei Schiffsreisen: Ihre Umbuchungswünsche auf einen anderen Termin oder eine andere Reise können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 4.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
4.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn – abweichend bei Schiffsreisen bis 32 Tage vor Reisebeginn – sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu benennen. Wir können jedoch dem Eintritt dieser Person in den Reisevertrag widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegen stehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie zusammen mit dieser Person als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen z.B. wegen Krankheit oder anderer zwingender Gründe nicht in Anspruch und deren Ursache ist nicht von Askja Reisen zu verantworten, so haben Sie kein Anrecht auf anteilige Preiserstattung. Dadurch
eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurück treten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b. Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen. Bei Kündigung wegen Zahlungsverzuges kann Askja Reisen Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4.1 geltend machen.
c. Bei Gruppenreisen bis 31 Tage vor Abreise, wenn die im Katalog ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der Reisende unverzüglich darüber informiert und Askja Reisen erstattet den bereits bezahlten Betrag.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere, falls der Vertrag die Leistung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.
8. Haftung (Beschränkung der Haftung)
8.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbei geführt worden ist, oder
b. sofern wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Sorgfaltspflicht
Askja Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die genaue Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage www.askja-reisen.de und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.4 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Exkursionen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistung sind. Des weiteren haften wir nicht für
Wanderungen, Bergbesteigungen, Bootsfahrten, fakultative Ausflüge und andere Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, die nicht von uns vermittelt, sondern von Ihnen vor Ort eigenständig unternommen wurden.
9. Gewährleistung
9.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – ungeachtet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sollten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf unseren örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen Askja Reisen unter 0221-16 83 83 08 bzw. per e-mail unter info@askja-reisen.de. Geben Sie in jedem Fall den in Ihrer Reisebestätigung aufgeführten Reisenamen, das Reiseziel und die Reisedaten an. Wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, uns einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen keine Ansprüche auf eine Reisepreisminderung zu.
a. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.
c. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Gegebenheiten, auf die wir keinen Einfluss haben, stellen keinen Minderungsgrund dar.
d. Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag (bevorzugt schriftlich) kündigen. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr
eigenes Interesse gerechtfertigt wird.
9.2 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn diese Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich an die Anschrift von Askja Reisen geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 9.2.
10.2 Verjährung
Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf unserer oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem laut Reisevertrag letzten Reisetag. Alle übrigen Ansprüche gemäß §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest oder wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so sind wir verpflichtet, Sie über die ausführende Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften umgehend zu informieren.
Die so genannte “Black List” mit Luftfahrtunternehmen, die in der EU keine Landerechte besitzen, können Sie u.a. hier nachlesen.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem diese Reise angeboten wird, über Bestimmungen bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss bzw. über deren evtl. Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und in der eventueller Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von bestehenden Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, sofern wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder fehlerhaft informiert haben.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Unabhängig von der Unterrichtung über Gesundheitsbestimmungen durch uns, sollten Sie sich rechtzeitig über Impfungen und Prophylaxemaßnahmen bei den entsprechenden Stellen informieren (Gesundheitsamt, Tropenmedizinisches Institut, Hausarzt).
13. Versicherungen
13.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
13.2 Reiserücktrittskostenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskostenversicherung oder weitere Versicherungen enthalten. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Mit der Buchungsbestätigung senden wir Ihnen ein Versicherungsformular, wo Sie unter verschiedenen Produkten das passende für sich auswählen können. Unser Partner für die Reiserücktrittsversicherung und das Versicherungspaket ist die Makler der Touristik GmbH (MDT), Daimlerstr. 1 k, 63303 Dreieich.
14. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15.2 Sie können den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.
Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2011.
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