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AGB's 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Askja Reisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

W
enn Sie bei Askja eine Reise buchen, sollten Sie sich vorher über die genauen Bedingungen informieren. In unseren AGB's sind alle Abläufe geregelt und für Sie zum Nachlesen aufgeführt.


7. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere, falls der Vertrag die Leistung umfasst, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.

8. Haftung (Beschränkung der Haftung)
8.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. sofern ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbei geführt worden ist, oder
b. sofern wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Sorgfaltspflicht
Askja Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die genaue Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage www.askja-reisen.de und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.4 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Exkursionen, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistung sind. Des weiteren haften wir nicht für
Wanderungen, Bergbesteigungen, Bootsfahrten, fakultative Ausflüge und andere Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, die nicht von uns vermittelt, sondern von Ihnen vor Ort eigenständig unternommen wurden.


9. Gewährleistung
9.1 Abhilfe und Mitwirkungspflicht
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – ungeachtet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um
zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sollten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf unseren örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen Askja Reisen unter 0221-16 83 83 08 bzw. per e-mail unter info@askja-reisen.de. Geben Sie in jedem Fall den in Ihrer Reisebestätigung aufgeführten Reisenamen, das Reiseziel und die Reisedaten an. Wenn Sie es schuldhaft unterlassen haben, uns einen Mangel anzuzeigen, stehen Ihnen keine Ansprüche auf eine Reisepreisminderung zu.
a. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern nicht der Gesamtzuschnitt der Reise verändert wird.
c. Kurzfristige Verzögerungen beim Reiseablauf, orts- und landesbedingte Gegebenheiten, auf die wir keinen Einfluss haben, stellen keinen Minderungsgrund dar.
d. Wird infolge eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise herbeigeführt und leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag (bevorzugt schriftlich) kündigen. Die Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr
eigenes Interesse gerechtfertigt wird.
9.2 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn diese Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters anzuzeigen.


10.  Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich an die Anschrift von Askja Reisen geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert wurde. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziff. 9.2.
10.2 Verjährung
Ansprüche des Reisenden gemäß §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf unserer oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, verjähren in zwei Jahren, beginnend mit dem laut Reisevertrag letzten Reisetag. Alle übrigen Ansprüche gemäß §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11.  Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest oder wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so sind wir verpflichtet, Sie über die ausführende Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften umgehend zu informieren.
Die so genannte “Black List” mit Luftfahrtunternehmen, die in der EU keine Landerechte besitzen, können Sie u.a. hier nachlesen.


12.  Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige des Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem diese Reise angeboten wird, über Bestimmungen bezüglich Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss bzw. über deren evtl. Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und in der eventueller Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von bestehenden Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, sofern wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder fehlerhaft informiert haben.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Unabhängig von der Unterrichtung über Gesundheitsbestimmungen durch uns, sollten Sie sich rechtzeitig über Impfungen und Prophylaxemaßnahmen bei den entsprechenden Stellen informieren (Gesundheitsamt, Tropenmedizinisches Institut, Hausarzt).


13. Versicherungen
13.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko bei der R+V Versicherung abgesichert. Der entsprechende Sicherungsschein wird Ihnen mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
13.2 Reiserücktrittskostenversicherung
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskostenversicherung oder weitere Versicherungen enthalten. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Mit der Buchungsbestätigung senden wir Ihnen ein Versicherungsformular, wo Sie unter verschiedenen Produkten das passende für sich auswählen können. Unser Partner für die Reiserücktrittsversicherung und das Versicherungspaket ist die Makler der Touristik GmbH (MDT), Daimlerstr. 1 k, 63303 Dreieich.


14. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG wird ausdrücklich hingewiesen.

15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15.2 Sie können den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.


Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2011.

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